Kurz-Antwort
Ein Kfz-Gutachten kostet je nach Typ 150 € (Kurzgutachten) bis 1.200 € (Vollgutachten). Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Üblich sind 10–15 % der Reparaturkosten als Gutachterhonorar.
Alle Gutachten-Arten im Vergleich.
Preisangaben sind Richtwerte für 2026 in Hessen. Die individuelle Höhe richtet sich nach Schaden- bzw. Fahrzeugwert sowie dem Aufwand der Begutachtung.
Wie sich die Kosten zusammensetzen.
1. Honorar nach Schadenshöhe (üblich)
Die meisten Kfz-Sachverständigen rechnen mit einer Honorarrechnung nach Schadenshöhe ab. Üblich sind 10–15 % der Netto-Reparaturkosten, plus Nebenkosten (Fotos, Schreibkosten, Fahrtkosten). Das entspricht im Wesentlichen den BVSK-Honorartabellen, die als Richtwert von Versicherungen anerkannt werden.
2. Haftpflichtschaden — wer zahlt
Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie als Geschädigter berechtigt, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflicht ist verpflichtet, die Gutachterkosten zu übernehmen — das hat der BGH mehrfach bestätigt (z. B. VI ZR 67/06).
Wichtig: Bei Bagatellschäden unter 750 € reicht oft ein Kurzgutachten — sonst kann die Versicherung die Vollgutachten-Kosten kürzen.
3. Was im Vollgutachten enthalten ist
- Detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotodokumentation
- Reparaturkalkulation nach Hersteller-Richtzeiten
- Material- und Lohnkosten, Lackierung, Kleinteile
- Merkantile Wertminderung (technischer Schaden bleibt sichtbar)
- Nutzungsausfallentschädigung pro Tag (laut Schwacke-Tabelle)
- Restwert + Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden)
- Mietwagen-, Abschlepp-, Standkosten
4. Beispielrechnung (Auffahrunfall 8.000 € Schaden)
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die kompletten 1.080 €. Sie zahlen 0 €.
5. Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten?
Wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen „Sachverständigen" empfiehlt — Vorsicht! Dieser hat ein wirtschaftliches Interesse an niedrigen Schäden. Ein vom Geschädigten beauftragter neutraler Sachverständiger ist auf Ihrer Seite und dokumentiert auch:
- Versteckte Schäden an tragenden Karosserieteilen
- Wertminderung des Fahrzeugs (oft mehrere hundert Euro)
- Nutzungsausfallentschädigung (statt nur Mietwagenkosten)
- Beweissicherung für mögliche spätere Gerichtsverfahren
Tipp: Nach einem Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen — auch wenn die gegnerische Versicherung anderes behauptet. Rufen Sie im Zweifel zuerst uns an, bevor Sie Erklärungen abgeben: +49 (0) 1522 – 7288868.
Häufige Fragen.
Was kostet ein Kfz-Gutachten 2026?+
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens hängen von Art und Umfang ab: Vollgutachten 600–1.200 €, Kurzgutachten 150–250 €, Wertgutachten 150–450 €. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig — Sie zahlen 0 €.
Wer zahlt das Kfz-Gutachten?+
Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Vollkasko-Fall zahlen Sie zunächst selbst, bekommen die Kosten aber je nach Police erstattet. Privatgutachten (z. B. beim Gebrauchtwagenkauf) zahlen Sie selbst.
Was darf ein Kfz-Gutachten kosten?+
Die Höhe richtet sich nach dem Schaden: Üblicherweise berechnen Kfz-Sachverständige 10–15 % der Reparaturkosten. Bei einem 5.000-€-Schaden wären das 500–750 €. Die Versicherung darf die Kosten nicht eigenmächtig kürzen, solange das Gutachten ortsüblich abgerechnet wurde.
Wann lohnt sich ein Kurzgutachten?+
Ein Kurzgutachten lohnt sich bei Bagatellschäden bis 750 € Reparaturkosten. Es kostet 150–250 € und enthält Fotodokumentation, Schadensbeschreibung und eine vereinfachte Kalkulation. Über 750 € sollten Sie immer ein Vollgutachten erstellen lassen — dort werden auch Wertminderung und Nutzungsausfall mit berücksichtigt.
Warum lohnt sich ein eigenes Gutachten gegenüber dem Versicherer-Gutachten?+
Ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger steht im wirtschaftlichen Interesse der Versicherung — sein Gutachten fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten dokumentiert den vollen Schaden, Wertminderung und Nutzungsausfall — und ist im Streitfall vor Gericht bestand.
Welche Kosten sind im Gutachten enthalten?+
Reparaturkosten (Materialkosten, Arbeitslohn, Lackierung), merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung pro Tag, Restwert (bei wirtschaftlichem Totalschaden), Wiederbeschaffungswert, ggf. Mietwagenkosten und Abschleppkosten — alles wird detailliert aufgeschlüsselt.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?+
In der Regel innerhalb von 3–7 Werktagen nach der Begutachtung. Bei dringenden Fällen bieten wir Express-Erstellung in 1–2 Tagen an. Bei uns reicht ein Anruf — wir kommen 24/7 vor Ort.